Seit Oktober 2025 gehört die elektronische Patientenakte (ePA) fest zum deutschen Gesundheitswesen. Arztpraxen, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen sind nun verpflichtet, sie zu nutzen – für Sie als Patientinnen und Patienten bleibt sie jedoch freiwillig. Wenn Sie nicht widersprechen, erhalten Sie automatisch eine ePA.
Aktuell enthält sie vor allem die elektronische Medikationsliste, die mit E-Rezept-Daten befüllt wird und so hilft, Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden. Schrittweise sollen weitere Funktionen hinzukommen, etwa ein erweiterter Medikationsplan, in dem auch rezeptfreie Mittel erfasst werden können.
Neu ist, dass Arztpraxen und andere Leistungserbringer nun wichtige Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde in die ePA hochladen sollen. Allerdings ist der Start noch holprig, weil noch nicht alle Arztpraxen entsprechend ausgerüstet sind.
In der jeweiligen Krankenkassen-App können Sie als Versicherte einzelne Inhalte bearbeiten. Leider ist aber die dafür notwendige Feststellung Ihrer Identität bei vielen Krankenkassen mit hohen technischen Hürden verbunden. Übrigens: Privatkrankenversicherungen sind nicht gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA anzubieten.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen rund um das E-Rezept und die ePA zur Verfügung! Sprechen Sie uns darauf an, wir informieren Sie gern!
